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   BFH, 28.11.1952 - III 258/51 S   

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https://dejure.org/1952,628
BFH, 28.11.1952 - III 258/51 S (https://dejure.org/1952,628)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1952 - III 258/51 S (https://dejure.org/1952,628)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1952 - III 258/51 S (https://dejure.org/1952,628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertfortschreibung von Grundbesitz - Übernormale Abnutzung durch Besatzungsmacht als Kriegsfolgeschaden - Grundstücksschäden infolge mangelnder bzw. verwehrter Instandhaltung als Kriegsfolgeschäden - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten bei nicht offensichtlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 14
  • BStBl III 1953, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.05.1952 - III 68/52 U

    Zulässigkeit der Wertfortschreibung des Einheitswertes

    Auszug aus BFH, 28.11.1952 - III 258/51 S
    Das schließt jedoch nicht aus, daß dem auf den maßgebenden Zeitpunkt berichtigten Einheitswertbescheid, z.B. wegen Verjährung der abhängigen Steueransprüche, Auswirkung erst von einem späteren Termin an beigelegt wird (vgl. auch das einen Fall der Wertfortschreibung behandelnde Urteil des Senats III 68/52 U vom 16. Mai 1952 (Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil III S. 189).
  • BFH, 08.12.2011 - VI R 45/10

    Anwendung des § 129 AO bei versehentlicher Nichterfassung von

    Deuten die Gesamtumstände des Falles auf ein mechanisches Versehen hin und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fehler auf rechtliche oder tatsächliche Erwägungen zurückzuführen ist, so kann berichtigt werden (BFH-Urteile vom 28. November 1952 III 258/51 S, BFHE 57, 14, BStBl III 1953, 6; vom 17. April 1969 V R 21/66, BFHE 95, 484, BStBl II 1969, 474; vom 4. Februar 1972 III R 28/68, BFHE 105, 439, BStBl II 1972, 679).
  • BFH, 24.10.1984 - II R 30/81

    Anfechtung eines Steuerbescheids - Aufhebungsbescheid - Schreiben des

    Ob diese Auffassung, die der früheren Rechtsprechung entspricht (vgl. das BFH-Urteil vom 28. November 1952 III 258/51 S, BFHE 57, 14, BStBl III 1953, 6), richtig ist oder ob vielmehr der im Schrifttum weitgehend vertretenen Auffassung zu folgen ist, daß die Unrichtigkeit auch bei Abweichungen von der Aktenverfügung für den Empfänger offenbar sein muß (vgl. dazu u. a. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 129 AO 1977 Tz. 6; Friedrich, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1984, 112; Hering, DStZ/A 1984, 220; Nothnagel, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1984, 61), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BFH, 12.08.1960 - III 288/58 S

    Verzichtsbescheid als Verwaltungsakt mit zivilrechtlicher Wirkung unter Anwendung

    Obwohl nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nur Mängel in der Erklärung des Entscheidungswillens von § 92 Abs. 3 AO erfaßt würden und der Verzichtsbescheid des Finanzamts vom 4. August 1952 nicht auf einem solchen Mangel beruhe, könne im Streitfalle eine Berichtigung des Bescheides dennoch durchgeführt werden, weil der vorerwähnte Grundsatz in Fällen der vorliegenden Art nach Maßgabe der Ausführungen in dem Urteil des Bundesfinanzhofs III 258/51 S vom 28. November 1952 (BStBl 1953 III S. 6, Slg. Bd. 57 S. 14) durchbrochen werde, wenn aktenkundige Tatsachen bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen übersehen worden seien.

    Die Vorinstanz hat sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf ein Urteil des erkennenden Senats III 258/51 S vom 28. November 1952, a.a.O., berufen, in dem die Anwendung des § 92 Abs. 3 AO auch dann gebilligt worden sei, wenn aktenkundige Tatsachen bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen übersehen worden seien und wenn dieses Versehen zu einer unrichtigen Willensbildung geführt habe.

  • FG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 K 301/13

    Berichtigung nach § 129 AO; Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 AO im Rahmen der

    Deuten die Gesamtumstände des Falles auf ein mechanisches Versehen hin und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fehler auf rechtliche oder tatsächliche Erwägungen zurückzuführen ist, so kann berichtigt werden (BFH-Urteile vom 28. November 1952, III 258/51 S, BFHE 57, 14, BStBl III 1953, 6; vom 17. April 1969, V R 21/66, BFHE 95, 484, BStBl II 1969, 474; vom 4. Februar 1972, III R 28/68, BFHE 105, 439, BStBl II 1972, 679).
  • BFH, 20.08.1971 - VI R 176/69

    Erhebung von Kirchensteuern - Einspruchsentscheidung - Zuständige Stelle -

    Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten setzt nach der Rechtsprechung zwar nicht voraus, daß die Unrichtigkeit aus dem fehlerhaften Bescheid selbst hervorgeht (BFH-Urteil III 258/51 S vom 28. November 1952, BFH 57, 14, BStBl III 1953, 6), so daß auch berücksichtigt werden kann, ob das dem Beamten vorliegende Ergebnis des steuerlichen Ermittlungsverfahrens einen Rechtsirrtum über die Kirchensteuerpflicht des Klägers erzeugen konnte.
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